Im Sommer 1941 verkaufte Martha Nathan ein Gemälde von Ferdinand Hodler. Sie tat es nicht aus freien Stücken. Die Frankfurter Bankierstochter hatte bei der Flucht aus Deutschland 1937/38 rund 95 Prozent ihres Vermögens verloren – Reichsfluchtsteuer, erzwungene Schenkungen, Ausbeutung durch staatliche und private Akteure. In der Schweiz, wohin sie geflohen war, war ihr jede Erwerbstätigkeit verboten; ihr Aufenthaltsrecht hing alle sechs Monate am Nachweis ausreichender Barmittel. Der Verkauf des Hodler rettete ihr das Leben – er verhinderte die Abschiebung ins besetzte Frankreich und damit die Deportation.
Jahrzehntelang galt ein solcher Verkauf im vermeintlich «sicheren Ausland» als freies Rechtsgeschäft, dem Verfolgungsunrecht entrückt. Die Unabhängige Kommission der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (UK-SKKG) hat dieses Paradigma im Oktober 2025 grundlegend verworfen: Der Ort des Verkaufs ist irrelevant – entscheidend ist der Kausalzusammenhang zwischen nationalsozialistischer Verfolgung und dem Zwang zur Veräusserung. Das Gemälde wurde bedingungslos an die Nachkommen Martha Nathans restituiert.
Beim Podiumsgespräch erzählt Wolfgang Bernard, Urgrossneffe von Martha Nathan, vom Schicksal seiner Familie. Carolin Lange schildert, wie die Provenienzforschung der SKKG den Fall rekonstruiert hat. Stefanie Mahrer und Andrea Raschèr legen dar, wie die Unabhängige Kommission das Unrecht bewertet und den Entscheid zur Restitution begründet hat.
Im Sommer 1941 verkaufte Martha Nathan ein Gemälde von Ferdinand Hodler. Sie tat es nicht aus freien Stücken. Die Frankfurter Bankierstochter hatte bei der Flucht aus Deutschland 1937/38 rund 95 Prozent ihres Vermögens verloren – Reichsfluchtsteuer, erzwungene Schenkungen, Ausbeutung durch staatliche und private Akteure. In der Schweiz, wohin sie geflohen war, war ihr jede Erwerbstätigkeit verboten; ihr Aufenthaltsrecht hing alle sechs Monate am Nachweis ausreichender Barmittel. Der Verkauf des Hodler rettete ihr das Leben – er verhinderte die Abschiebung ins besetzte Frankreich und damit die Deportation.
Jahrzehntelang galt ein solcher Verkauf im vermeintlich «sicheren Ausland» als freies Rechtsgeschäft, dem Verfolgungsunrecht entrückt. Die Unabhängige Kommission der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (UK-SKKG) hat dieses Paradigma im Oktober 2025 grundlegend verworfen: Der Ort des Verkaufs ist irrelevant – entscheidend ist der Kausalzusammenhang zwischen nationalsozialistischer Verfolgung und dem Zwang zur Veräusserung. Das Gemälde wurde bedingungslos an die Nachkommen Martha Nathans restituiert.
Beim Podiumsgespräch erzählt Wolfgang Bernard, Urgrossneffe von Martha Nathan, vom Schicksal seiner Familie. Carolin Lange schildert, wie die Provenienzforschung der SKKG den Fall rekonstruiert hat. Stefanie Mahrer und Andrea Raschèr legen dar, wie die Unabhängige Kommission das Unrecht bewertet und den Entscheid zur Restitution begründet hat.